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Hotel L'Adresse im Saarland

AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die wir mit unseren Gästen abschließen.
  2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Gastes erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss, Vertragspartner

  1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch unsere Annahme der Buchungsanfrage des Gastes zustande.
  2. Vertragspartner sind wir und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er uns gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Wir sind verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, unsere für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten beziehungsweise geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für unsere vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir können die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit verlangen. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
  4. Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung bis zum vollen vereinbarten Preis oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  5. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, sind wir berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Absatzes 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zum vollen Preis zu verlangen.
  6. Wir sind ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Absatz 4 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Absatz 5 und/oder Absatz 6 geleistet wurde.
  7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber unseren Forderungen aufrechnen beziehungswiese ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (no show)

  1. Wir räumen dem Gast ein Recht zum Rücktritt ein. Das Rücktrittsrecht ist bis spätestens 0 Uhr des Anreisetages auszuüben. Nach diesem Zeitpunkt ist der vorstehend geregelte Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Im Falle des Rücktritts des Gastes erhält dieser eine Gutschrift in Höhe des vollen Preises. Der Gast ist berechtigt sich diese Gutschrift innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglichen Anreisetag auf den Preis eines mit uns abgeschlossenen neuen Hotelaufnahmevertrag anrechnen zu lassen. Gesetzliche Rücktrittsrechte des Gastes bleiben von dieser Regelung unberührt.
  2. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern haben wir die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so sind wir berechtigt den vertraglich vereinbarten Preis zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen.

§ 5 Rücktritt des Hotels

  1. Wir sind unsererseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf unsere Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt gemäß § 4 Absatz 1 nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von uns gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Wir sind ferner berechtigt, vom Vertrag aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
    • höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
    • wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung unseren reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;
    • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß § 2 Absatz 3 vorliegt;
    • wir von Umständen Kenntnis erlangen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast unsere fälligen Forderungen nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb unsere Zahlungsansprüche gefährdet erscheinen;
    • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
    • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt durch uns entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§ 6 Zimmerbereitstellung, An- und Abreise

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind uns die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach können wir über den uns dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung des Hotels, Verjährung

  1. Sollten Störungen oder Mängel an unseren Leistungen auftreten, werden wir uns auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, uns einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
  2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  3. Für alle sonstigen Schäden, die nicht vom vorstehenden Absatz 2 umfasst sind und die durch leicht fahrlässiges Verhalten von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet wir nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht in den Fällen des vorstehenden Absatz 2.
  5. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haften wir nicht, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber uns geltend gemacht werden.
  6. Weckaufträge werden von uns mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Wir übernehmen die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
  7. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, beziehungsweise ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist an unserem Sitz.
  2. Gerichtsstand ist – wenn unser Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – unser Sitz. Sofern unser Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls unser Sitz. Wir sind jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 9 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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